Die Autobahnen – Durch die Hintertür ans Volkseigentum

Aktualisierung des Blogbeitrages vom 15.05.2017

Man glaubt es kaum: Grundgesetz-Änderung verhindert Privatisierung von Autobahnen ??? !!!

Die folgende Pressemitteilung der SPD-Fraktion vom 18.05.2017 muss man ganz langsam lesen und bei der Stelle verharren und nachdenken, wo es heißt:
[ … ], die mehr als 100 Kilometer lang sind.
Es folgen die einfachen Fragen:

  • Wo werden denn künftig noch über 100 km lange Autobahnstrecken gebaut?
  • Wo liegt also der Haken bei dieser auf Drängen der SPD mit CDU/CSU durchgesetzten Grundgesetzänderung?
  • Wieso muss man das Grundgesetz ändern, wenn allein der Artikel 90 die Privatisierung doch ausschließt?

Vielleicht findet sich ein Besucher dieses Blogeintrages, der dem Blogger Aufklärung verschafft. (Kommentar hinzufügen am Ende des Beitrages)

Die Pressemitteilung:

Johannes Kahrs, haushaltspolitischer Sprecher;
Bettina Hagedorn, zuständige Berichterstatterin:
Mit zwei weiteren Grundgesetz-Änderungen, auf die sich die große Koalition auf Drängen der SPD verständigt hat, werden mögliche Hintertüren für eine Privatisierung der Autobahnen endgültig geschlossen. Gute Nachrichten gibt es auch für die Beschäftigten, die durch die Reform der Autobahnverwaltung von den Ländern zum Bund wechseln sollen: alle, die wollen, können wechseln, niemand muss wechseln.
„Für uns als SPD war immer klar, dass die Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland zu 100 Prozent in öffentlicher Hand bleiben müssen. Finanzminister Schäuble hatte die Absicht, 49 Prozent an private Investoren zu verkaufen. Das haben wir als SPD schon in der Bundesregierung verhindert.
In schwierigen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner ist es uns als SPD-Bundestagsfraktion nun gelungen, zwei weitere Grundgesetz-Änderungen durchzusetzen: eine direkte und indirekte Beteiligung Dritter an der Autobahngesellschaft wird jetzt ebenso ausgeschlossen wie ÖPP-Vorhaben, die mehr als 100 Kilometer lang sind. Mit diesen Grundgesetz-Änderungen und vielen weiteren Änderungen stellen wir sicher, dass auch theoretisch mögliche Hintertüren für eine Privatisierung fest verschlossen sind.
Darüber hinaus haben wir Veränderungen durchgesetzt, die vor allem im Interesse der Tausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegen, die heute in den Straßenbauverwaltungen der Länder arbeiten und die zum Bund wechseln sollen. Die neue Gesellschaft wird tarifgebunden sein und die Überleitung soll im Rahmen eines Überleitungstarifvertrags erfolgen.
Zudem haben wir sichergestellt, dass über Verkehrsinvestitionen auch künftig das demokratisch gewählte Parlament entscheidet und nicht die Geschäftsführer einer Bundes-GmbH.“

Art 90 – Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

(1) Der Bund ist Eigentümer der bisherigen Reichsautobahnen und Reichsstraßen.
(2) Die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften verwalten die Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrage des Bundes.
(3) Auf Antrag eines Landes kann der Bund Bundesautobahnen und sonstige Bundesstraßen des Fernverkehrs, soweit sie im Gebiet dieses Landes liegen, in bundeseigene Verwaltung übernehmen.

Autobahn A7 bei Göttingen; Blick aus fahrendem ICE. Foto Jochen Teufel Das Beitragsbild der Anfangsseite zeigt die BAB-A-20 bei Langsdorf – Blickrichtung Rostock. Foto: Darkone

Wovor schützt und das Grundgesetz?

Die Antwort: Im Falle der Privatisierungsbestrebungen der Autobahnen in Deutschland vor den Armen der Finanzkraken, des Kapitals, dem beim Ausspähen nach Kapitalvermehrung zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland alles gefällt, was wunderbare Geldvermehrung verspricht.
Die politischen Drahtzieher heißen Dobrindt und Schäuble

Die gegenüber diesem Blog kompetenteren  Nachdenkseiten als Vordenkerinstitution zeigen uns die Gefahren auf, wie die im Deutschen Bundestag und Bundesrat mehrheitsfähigen politischen Gruppierungen uns durch Grundgesetzänderung wieder eine Freude machen wollen. Die Post- und Bahnprivatisierungen sind noch in Erinnerung.

Das hört sich jedenfalls unerhört stark an: Bundesfernstraßengesellschaft.
Was soll daran schlecht sein, wenn alles unter einem Hut namens “Bundes”fernstraßengesellschaft firmiert und unter “Bund” gedeckelt ist?

Vielleicht eine nicht ganz deutliche Einleitung zum Problem.

Deshalb aber in verständlicher Art und Weise ein Beitrag von Christian Bock, Tawern, der ebenso wie der Blogger dieses Beitrages, seiner Partei, der SPD, nahelegt, wie sie sich verhalten müsste, um bei den Wählerinnen und Wählern wieder zu punkten. Soziale Gerechtigkeit gehört dazu.  Autobahnprivatisierung

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Eine Antwort zu Die Autobahnen – Durch die Hintertür ans Volkseigentum

  1. Gabriela Linden sagt:

    Hallo Egon,

    ich kann verstehen, dass dich die Pressemitteilung der SPD-Fraktion vom 18.05.2017 zum Thema Autobahnprivatisierung irritiert. Das geht dir nicht alleine so. Ich stimme Christian Bock zu, dass die geplante Grundgesetzänderung zur Privatisierung von Autobahnen abzulehnen ist. Die Gründe sind hinlänglich bekannt.

    Ich frage mich, warum wird über ein Gesamtpaket von 13 Grundgesetzänderungen abgestimmt? Dadurch haben die Abgeordneten nicht die Möglichkeit, die Autobahnprivatisierung als Einzelpunkt abzulehnen. Ich bitte hiermit alle Bundestagsabgeordneten sich dagegen zu wehren und sich dieser Vorgehensweise zu verweigern!

    Ein weiterer Punkt ist die Haltung der SPD in dieser Angelegenheit. In einer Demokratie ist es völlig in Ordnung bei Sachthemen unterschiedlicher Meinung zu sein. Konkret, man ist für die Autobahnprivatisierung oder man ist dagegen. Was nicht geht ist den Eindruck zu erwecken, man ist dagegen, aber inhaltlich für eine Privatisierung zu stimmen. Das genau ist die Position, in der die Bundestagsfraktion der SPD zum Thema Autobahnprivatisierung wahrgenommen wird. Ich bitte alle Bundestagsabgeordneten der SPD-Fraktion, haben Sie den Mut eine Verschiebung der Abstimmung nach den Wahlen zu beantragen. Das Thema ist es wert!

    Mit besten Grüßen

    Gabriela Linden

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