Flüchtlinge und kein Ende?

Populismus und Hetze helfen nicht weiter!

Unsicherheiten entfachen Misstrauen und Ängste. Viele Menschen sind angesichts des Flüchtlingsstromes in unser Land verunsichert. Vorurteile über Flüchtlinge werden oft demagogisch hochgepuscht mit dem Ziel, durch Dramatisierung der politischen und auch wirtschaftlichen Lage Ängste zu schüren. Die Absichten sind erkennbar: Ängste schüren um die Bevölkerung für politische Wahlziele zu beeinflussen.

Nur Fakten schaffen da klare Sicht!

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Neben dem Faktencheck hat das rheinland-pfälzische Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat zum Thema Flüchtlinge eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten erstellt, die wir hier vorstellen.

 

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM THEMA FLÜCHTLINGE

  1. Warum kommen so viele Flüchtlinge nach Deutschland?
  2. Gibt es neben der Möglichkeit auf Asyl spezielle Aufnahme-Programme für Flüchtlinge?
  3. Wie viele Asylsuchende kamen im Jahr 2014 zu uns?
  4. Woher kommen die Menschen zu uns?
  5. Wo werden die Asylsuchenden zuerst untergebracht?
  6. Reicht die Kapazität der Erstaufnahmeeinrichtungen?
  7. Was geschieht mit den Asylsuchenden in der AfA?
  8. Bekommen die Asylsuchenden Geld?
  9. Wann kommen die Kommunen ins Spiel?
  10. Wie unterstützt das Land die Kommunen bei dieser Aufgabe?
  11. Und wenn ein Asylsuchender krank wird?
  12. Wie und von wem werden die Asylsuchenden in den Kommunen betreut?
  13. Wo lernen Asylsuchende Deutsch?
  14. Dürfen Asylbewerberinnen und Asylbewerber arbeiten?
  15. Was passiert mit den Kindern von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern?
  16. Was sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge?

Alle noch über die vorstehenden Fragen und Antworten hinaus gehenden Detailfragen beantwortet das rheinland-pfälzische Integrationsministerium über folgenden Link, der uns vom Büro der Landtagsabgeordneten Ingeborg Sahler-Fesel übermittelt wurde:
http://mifkjf.rlp.de/fileadmin/mifkjf/Integration/FAQs_Fluechtlinge.pdf


› Warum kommen so viele Flüchtlinge nach Deutschland?

Aufgrund verschiedener Krisenherde in der Welt fliehen die Menschen vor Gewalt, Krieg oder Verfolgung aus ihren Heimatländern – derzeit sind weltweit mehr als 50 Millionen Menschen auf der Flucht – ein Drittel davon sind Kinder und Jugendliche. Dies ist die höchste Zahl seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Zwar fliehen die Betroffenen in der Regel zunächst in die Nachbarländer, doch machen sich viele Menschen auch auf den Weg nach Europa, das politische Stabilität und eine Perspektive auf ein neues Leben verspricht, bis eine Rückkehr ins eigene Herkunftsland wieder möglich ist.Die meisten Flüchtlinge reisen selbst auf eigenen Wegen nach Deutschland ein und stellen hier einen Asylantrag.
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› Gibt es neben der Möglichkeit auf Asyl spezielle Aufnahme-Programme für Flüchtlinge?

Die Bundesrepublik nimmt über das dauerhafte Resettlement-Programm der Vereinten Nationen ab diesem Jahr bis zu 500 Flüchtlinge jährlich auf. In dieses Programm wird aufgenommen, wer nach einer ersten Flucht aus seinem Heimatland nun sein erstes Zufluchtsland aufgrund einer aktuellen Krisen- oder Kriegssituation wieder verlassen muss. Resettlement-Flüchtlinge bekommen nach ihrer Einreise in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis. Sie erhalten, wenn nötig, Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) II oder XII und sie können an einem Integrationskurs teilnehmen. Für syrische Flüchtlinge hat die Bundesregierung außerdem drei Bundeskontingente mit insgesamt 20.000 Plätzen aufgelegt. Auch diese Flüchtlinge erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung, eine Arbeitserlaubnis und gegebenenfalls Leistungen nach den genannten SGB. Syrische Flüchtlinge konnten außerdem auch über die Landesaufnahmeanordnung einreisen. Voraussetzung hierfür war, dass bereits hier lebende Angehörige sich verpflichteten, ihnen eine Unterkunft zu bieten und für ihren Lebensunterhalt sowie die Krankenversicherung aufzukommen. Die Flüchtlinge erhalten zu ihrem vorübergehenden Schutz zunächst eine auf zwei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis.
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› Wie viele Asylsuchende kamen im Jahr 2014 zu uns?

Im vergangenen Jahr stellten bundesweit 202.834 Menschen einen Asylantrag. 173.072 davon waren Erstanträge, in 29.762 Fällen handelte es sich um Folgeantrag. Maßgeblich ist die Zahl der Erstanträge. Sie bezieht sich auf die Zahl der Menschen, die hier zum ersten Mal einen Asylantrag stellen. Ein Folgeantrag ist ein erneuter Asylantrag nach Rücknahme oder unanfechtbarer Ablehnung eines früheren Asylantrages. Ein weiteres Asylverfahren ist nur unter bestimmten Voraussetzungen durchzuführen, wenn sich beispielsweise die Sach- oder Rechtslage zugunsten des Asylbegehrenden geändert hat oder sich eine neue Beweislage ergeben hat, die die Wiederaufnahme rechtfertigt. Nach dem Königsteiner Schlüssel nimmt Rheinland-Pfalz 4,8% der nach Deutschland eingereisten Asylbewerberinnen und Asylbewerber auf: Im Jahr 2014 stellten insgesamt 10.360 Menschen in Rheinland-Pfalz einen Asylantrag, 8.716 davon waren Erstanträge. Allerdings ist die tatsächliche Zahl der Aufgenommenen noch höher, da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aufgrund von Personalengpässen in vielen Fällen eine Registrierung der Asylsuchenden und die Antragstellung erst mehrere Wochen nach der Ankunft vornimmt.
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› Woher kommen die Menschen zu uns?

Die Hauptherkunftsländer der Asylsuchenden in Rheinland-Pfalz waren im Jahr 2014 Syrien, Serbien, Eritrea, Mazedonien, Kosovo, Bosnien-Herzegowina, Somalia und Afghanistan.
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› Wo werden die Asylsuchenden zuerst untergebracht?

Asylbewerberinnen und Asylbewerber leben zunächst für eine Dauer von maximal drei Monaten in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in Trier, bzw. in einer der beiden AfA-Außenstellen in Trier oder Ingelheim. Hier stehen zurzeit insgesamt rund 2.300 Plätze bereit.
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› Reicht die Kapazität der Erstaufnahmeeinrichtungen?

Die Einrichtungen arbeiten an ihrer Kapazitätsgrenze. Dies ist der Grund, warum dasLand derzeit nach Standorten für zwei weitere Erstaufnahmeeinrichtungen sucht und mit den jeweiligen Kommunen über Liegenschaften in Hermeskeil und an weiteren Standorten verhandelt. Außerdem wird die AfA-Außenstelle Ingelheim derzeit ausgebaut, um ab Sommer als eigenständige AfA mit mindestens 500 Plätzen betrieben zu werden.
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› Was geschieht mit den Asylsuchenden in der AfA?

Die Asylbegehrenden unterziehen sich zunächst der verpflichtenden medizinischen Untersuchung durch das Gesundheitsamt, wo sie vor allem auf ansteckende Krankheiten untersucht werden. Sollte ein positiver Befund vorliegen, werden die Patientinnen und Patienten umgehend ärztlich versorgt – meist geschieht dies stationär in einem Krankenhaus.
Die AfA bietet außerdem im Rahmen des Programms MEDEUS eine freiwillige weitergehende Untersuchung an, die Impfungen und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder beinhaltet, zudem wird dabei eine Krankenakte angelegt. Diese Akte wird den jeweiligen Patienten dann ausgehändigt, bevor sie in die Kommune umziehen, so dass ein nahtloser Informationstransfer zum örtlichen Arzt besteht.
In der AfA selbst steht eine täglich geöffnete Krankenstation mit medizinischem Fachpersonal zur Verfügung, bei Notfällen steht ein Notarzt bereit. Für die soziale Betreuung können die Menschen in der AfA einen Sozialdienst in Anspruch nehmen.  Außerdem stellen die Flüchtlinge bei der Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im AfA-Haupthaus ihren Asylantrag. Um dies unkompliziert zu ermöglichen, leben alle Asylsuchenden in den ersten zehn Tagen im Trierer-AfA-Haupthaus, bevor sie anschließend unter Umständen in eine der beiden Außenstellen umziehen.
In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden zudem Sprachkurse angeboten sowie Informationsmaterial, das bei der Orientierung in Deutschland hilft und über hiesige Gepflogenheiten aufklärt.
Für Kinder stehen im AfA-Haupthaus und in der Außenstelle Ingelheim Spielstuben zur Verfügung, die vom Deutschen Roten Kreuz (AfA-Haupthaus) beziehungsweise von der Stiftung Juvente (Außenstelle Ingelheim) betrieben werden. Im Angebot ist außerdem Unterricht, der sich in erster Linie auf das Erlernen der deutschen Sprache konzentriert.
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› Bekommen die Asylsuchenden Geld?

Die Flüchtlinge erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Während der Zeit in der Erstaufnahmeeinrichtung bekommen die Asylsuchenden lediglich ein Taschengeld für die persönlichen Belange, da die Aufnahmeeinrichtung Vollverpflegung bietet. Mit dem Umzug in die Kommune ist diese für die Erbringung der Leistung zuständig. Dies geschieht in Form von Geldleistungen.
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› Wann kommen die Kommunen ins Spiel?

Nach maximal drei Monaten werden die Asylbewerberinnen und Asylbewerber in eine Kommune verlegt, die dann für ihre Aufnahme, Unterbringung und Betreuung zuständig ist. Jede Gebietskörperschaft muss entsprechend ihrer Bevölkerungsgröße anteilig Asylsuchende aufnehmen. Eine genaue Übersicht der in Zusammenarbeit mit den Kommunen vereinbarten Aufnahmequoten finden Sie hier. Je nach der Situation auf dem örtlichen Wohnungsmarkt werden die Flüchtlinge in einer Einzelwohnung oder in einer Gemeinschaftsunterkunft einquartiert.
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› Wie unterstützt das Land die Kommunen bei dieser Aufgabe?

Das Land erstattet den Kommunen über eine Dauer des Asylverfahrens eine monatliche Pauschale von derzeit 513 Euro pro Asylsuchendem. Auch nach einer Ablehnung erstattet das Land diese Pauschale für maximal drei Jahre. Dazu kommt bei besonders kostenintensiven Fällen eine zusätzliche Erstattung von Gesundheitskosten. Zusätzlich fördert das Land Sprach- und Orientierungskurse für Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz. Und es beteiligt sich finanziell an der sozialen Betreuung durch die  Landesmigrationsfachdienste sowie der psycho-therapeutischen Versorgung von traumatisierten Flüchtlingen. Außerdem sorgt die Landesregierung für Angebote der Sprachförderung für alle Altersgruppen.
Da für viele Kommunen vor allem die Beschaffung von Wohnraum problematisch ist, überlässt das Land den Kommunen nicht nur landeseigene Liegenschaften mietfrei, sondern es unterstützt diese in Zukunft bei der Suche und Anmietung von Landes- und Bundesimmobilien durch vier zentrale Ansprechpartner. Zusätzlich wurde ein Darlehensprogramm für den Bau und die Herrichtung von Wohnraum für Asylsuchende aufgelegt, das sowohl Kommunen wie privaten Eigentümern zugutekommt. Nähere Informationen sowie Ansprechpartner zu dem Programm finden Sie hier.
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› Und wenn ein Asylsuchender krank wird?

Asylbewerberinnen und Asylbewerber erhalten über das Asylbewerberleistungsgesetz einen eingeschränkten Katalog von medizinischen Leistungen. Denn das Gesetz sieht nur eine Behandlung von Schmerzzuständen oder akuten Erkrankungen vor (§ 4 AsylbLG). Dem Arztbesuch muss derzeit noch ein Besuch beim örtlichen Sozialamt, das die Kosten der medizinischen Versorgung trägt, vorausgehen. Hier beantragt und erhält der Patient einen Berechtigungsschein, der ihn zum Aufsuchen eines Arztes befugt. Um einen diskriminierungsfreien Zugang zu medizinischer Versorgung zu ermöglichen, setzt sich das Land daher für die Einführung der Gesundheitskarte für Asylsuchende nach dem Vorbild Bremens ein.
In der monatlichen Pauschale in Höhe von derzeit 513 Euro pro Asylsuchendem, die das Land den Kommunen erstattet, ist anteilig auch ein Betrag zur Deckung der Gesundheitskosten enthalten. Prinzipiell trägt deshalb die jeweilige Kommune die Kosten der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen – allerdings gibt es bei besonderen Fällen eine zusätzliche Erstattung durch das Land. Überschreitet ein Klinikaufenthalt die Kosten von 7.600 Euro und die Behandlung eines chronisch Kranken 35.000 Euro im Jahr, übernimmt das Land diese Kosten. Die Landesregierung unterstützt also auch hier die Kommunen.
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› Wie und von wem werden die Asylsuchenden in den Kommunen betreut?

In der Regel engagieren sich auf kommunaler Ebene – neben den Kommunen selbst – die Kirchen, Verbände und Nichtregierungsorganisationen, aber auch ehrenamtlich Engagierte, in der Flüchtlingsarbeit. Die Palette der Angebote ist sehr breit und reicht von Sprachkursen und Übersetzungsdiensten über Lotsenprojekte bis zur individuellen Begleitung und Hilfe.
Selbstverständlich unterstützt das Land die Betreuungsangebote in den Kommunen – so zum Beispiel durch die Sprach- und Orientierungskurse für Flüchtlinge, deren Zahl in diesem Jahr von bislang 42 mehr als verdoppelt werden soll, durch die  Migrationsfachdienste und eine verstärkte Förderung der Ehrenamtlichen. Für die Migrationsfachdienste stellt das Land in diesem Jahr zusätzlich 500.000 Euro und für die Stärkung von ehrenamtlichem Engagement noch einmal 200.000 Euro bereit.
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› Wo lernen Asylsuchende Deutsch?

Da der Bund Asylbewerberinnen und Asylbewerbern nach wie vor die Teilnahme an Integrationskursen verweigert, fördert das Land seit dem vergangenen Jahr Sprach- und Orientierungskurse für Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz. Die Zahl dieser Kurse wird in diesem Jahr deutlich ausgeweitet. Daneben gibt es weitere Sprachangebote für alle Zugewanderten, an denen auch Flüchtlinge teilnehmen können. Seit 2015 fördert das  Land zudem eine landesweite Koordinierungsstelle für Sprachförderung. Diese Stelle informiert und koordiniert bei allen Fragen in Bezug auf die Sprach- und Orientierungskurse für Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz.
Kinder lernen die deutsche Sprache in Kita und Schule, die intensive Sprachfördermaßnahmen anbieten. Neben der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung können Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf an einer Basis- und Intensivförderung teilnehmen im Umfang von 100 bzw. 200 Stunden im Jahr.
Im schulischen Bereich wurden unter anderem bereits im Jahr 2014 die Lehrerstellen für Sprachförderung auf über 300 aufgestockt sowie die Feriensprachkurse und Hausaufgabenhilfe ausgebaut.
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› Dürfen Asylbewerberinnen und Asylbewerber arbeiten?

Während der ersten drei Monate in Deutschland dürfen Asylsuchende nicht arbeiten, danach ist ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt. Allerdings kommen sie aufgrund der sogenannten Vorrangprüfung, die erst nach 15 Monaten entfällt, nur dann zum Zuge, wenn sich niemand sonst aus Deutschland oder einem EU-Staat um die Stelle bewirbt.
Nach aktuellen Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat entfällt die Vorrangprüfung für Asylsuchende und Geduldete nun in bestimmten Fällen:

Für Hochschulabsolventinnen und -absolventen in Engpassberufen, die die Voraussetzungen für eine Blaue Karte EU erfüllen oder
für Fachkräfte, die eine anerkannte Ausbildung für einen Engpassberuf nach der Positivliste der Bundesagentur für Arbeit haben beziehungsweise an einer Maßnahme für die Berufsanerkennung teilnehmen oder
wenn die Menschen seit 15 Monaten ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung in Deutschland sind.

Die Landesregierung strebt an, die beruflichen Qualifikationen und Kenntnisse von Asylsuchenden möglichst frühzeitig zu erfassen, damit die Menschen schneller an den Arbeitsmarkt herangeführt werden können. Seit Anfang dieses Jahres läuft daher auch in Rheinland-Pfalz das Modellprojekt des Bundes „Early Intervention“, in dessen Rahmen die Qualifikationen von Asylsuchenden aus Herkunftsstaaten mit einer hohen Anerkennungsquote erfasst werden. In einem zweiten Schritt beraten und betreuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit die Flüchtlinge, damit sie möglichst zügig eine Stelle finden.
Zukünftig sollen in allen Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit für alle Asylsuchenden ein Screening hinsichtlich ihrer Bildungsbiografie und der mitgebrachten Qualifikationen durchgeführt werden.

Die Teilnahme ist für die betroffenen Asylsuchenden freiwillig. Im Anschluss an die Datenerfassung erhalten die Asylsuchenden eine erste Vorberatung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit, die zu diesem Zweck in die AfA kommen. Bei dieser Vorberatung können Asylsuchende, die über besonders nachgefragte Qualifikationen verfügen, für die es in einer bestimmten Kommune/Region entsprechende Nachfrage gibt bzw. für die geeignete Nachqualifizierungsangebote bestehen, auf solche Möglichkeiten hingewiesen werden. Die Bedarfe werden notiert und bei der Verteilung, auf Wunsch, entsprechend berücksichtigt.
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› Was passiert mit den Kindern von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern?

Die Kinder besuchen die Kita, beziehungsweise eine örtliche Schule. Die Kinder haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr wie alle anderen Kinder auch einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz – für die älteren Kinder und Jugendlichen gilt die allgemein übliche Schulpflicht.
Sowohl die Kindertagesstätten also auch die Schulen bieten intensive Sprachfördermaßnahmen an. Neben der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung gibt es eine Basis- und Intensivförderung für Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf, die 100 bzw. 200 Stunden pro Jahr und Kita umfasst und von zusätzlichen Sprachförderkräften erteilt wird. Im schulischen Bereich wurden unter anderem bereits im Jahr 2014 die Lehrerstellen für Sprachförderung auf über 300 aufgestockt sowie die Feriensprachkurse und Hausaufgabenhilfe ausgebaut.
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› Was sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge?

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind Kinder oder Jugendliche, die ohne Eltern oder Verwandte in die Bundesrepublik einreisen. Sie sind besonders schutzbedürftig, weil sie entweder in ihrem Heimatland Opfer oder Zeuge von Gewalttaten waren oder diese selbst verübt haben (Kindersoldaten) und/oder während der Flucht Gewalt erlitten haben. Viele von ihnen sind stark traumatisiert.
Reisen sie in die Bundesrepublik ein, werden sie – gemäß des Kinder- und Jugendhilferechts – in Obhut genommen. Das heißt, ein Jugendamt bringt die Kinder und Jugendlichen unter und führt ein sogenanntes Clearingverfahren durch. Dabei wird z.B. das Alter festgestellt, ihr Bildungsgrad, der Gesundheitsstatus, ihre Ausbildungswünsche und ob es Angehörige in der Bundesrepublik gibt.
Im Jahr 2014 reisten 391 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Rheinland-Pfalz ein. Es gibt zwei rheinland-pfälzische Einrichtungen (mit drei Standorten) für die Inobhutnahme und das Clearing der jungen Menschen: Die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe der Kreuznacher Diakonie in Niederwörresbach und das Jugendhilfezentrum Don Bosco Helenenberg mit den Standorten in Welschbillig und in Trier. Landesweit stehen für die Inobhutnahme und das Clearingverfahren der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge bis zu 35 Plätze zur Verfügung.
Die jungen Menschen erhalten einen Vormund, der sie bei der Klärung von ausländer- und asylverfahrensrechtlichen Aufgaben sowie bei der Zusammenführung wegen familiärer oder anderer sozialer Bezüge begleitet.
Sofern keine Familienzusammenführung möglich ist, wird seitens des Jugendamtes der Jugendhilfebedarf geprüft. Liegt dieser vor, erfolgt in der Regel die Unterbringung in einer Anschlusseinrichtung. Derzeit gibt es in Rheinland-Pfalz 16 Anschlusseinrichtungen (z.B. in Neustadt, Mainz, Kaiserslautern, Speyer, Landau aber auch in den Landkreisen wie in Bernkastel-Wittlich) mit bis zu 100 Plätzen.
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Alle noch über die vorstehenden Fragen und Antworten hinaus gehenden Detailfragen beantwortet das rheinland-pfälzische Integrationsministerium über folgenden Link, der uns vom Büro der Landtagsabgeordneten Ingeborg Sahler-Fesel übermittelt wurde:

http://mifkjf.rlp.de/fileadmin/mifkjf/Integration/FAQs_Fluechtlinge.pdf

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