Was den Tierschutz angeht: Verarschung pur im Koalitionsvertrag
Die Frage, ob in dieser Großen Koalition außer Postensicherung noch etwas Positives erkennbar bleibt, beantworte ich für mich persönlich mit einem einfachen “NEIN”.
Wer mich kennt, der weiß auch um meine Leidenschaft für die Tiere; hier insbesondere die in der Massentierhaltung gequälten Kreaturen. Der aktuelle Newsletter der “Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt” kümmert sich in seiner Ausgabe 21/22 2018 um die juristische Frage:
Will der Staat Kriminelle schützen? Schutz vor kriminellen Tierschützern oder Schutz Krimineller vor Tierschützern?
Der Beitrag von Prof. Dr. Jens Bülte, Mannheim beginnt mit der verlogenen GroKo-Vereinbarung im Koalitionsvertrag:
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 07.02.2018 enthält einen Abschnitt »Tierschutz, Tierwohllabel und Nutztierhaltung – Deutschland soll beim Tierschutz eine Spitzenposition einnehmen«. Dort (S. 87) heißt es: »Wir wollen Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand effektiv ahnden«. Dieser Satz lässt aufhorchen. Sind solche Einbrüche nicht bereits als Hausfriedensbruch strafbar? Besteht hier tatsächlich strafrechtlicher Nachholbedarf? Und was hat das mit Tierschutz zu tun?
Angepasst und ohne Charakter ist auch hier die SPD mit von der Partie, in dem sie mitträgt, »Wir wollen Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand effektiv ahnden«. Das fällt eindeutig in das Ressort der Justizministerin Katarina Barley.
Zur aktuellen Situation:
Urteil: Filmen in Ställen ist grundsätzlich legal
Alle drei Instanzen haben Tierschützer freigesprochen, die heimlich in Ställen gefilmt haben, um Tierquälerei und Behördenversagen aufzudecken.