Bleibt bei der GroKo auch noch etwas Gutes übrig?

Was den Tierschutz angeht: Verarschung pur im Koalitionsvertrag

Die Frage, ob in dieser Großen Koalition außer Postensicherung noch etwas Positives erkennbar bleibt, beantworte ich für mich persönlich mit einem einfachen “NEIN”.

Funktionäre und Politiker sind in Sachen Tierschutz die Schwätzer der Nation. Wenn eine Landwirtschaftsministerin (NRW) als Schweinemassentierhalterin den Rücktritt als Fluchtweg sieht, dann scheint das die einzige Schlussfolgerung der Justiz zur Tierquälerei zu sein. Bedarf es da noch weiterer Beschreibungen der Schandtaten gegen die Tiere. Fazit: Die Justiz soll künftig Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand effektiv ahnden. Foto: Bildschirmkopie aus Panorama

 

 

Wer mich kennt, der weiß auch um meine Leidenschaft für die Tiere; hier insbesondere die in der Massentierhaltung gequälten Kreaturen. Der aktuelle Newsletter der “Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt” kümmert sich in seiner Ausgabe 21/22 2018 um die juristische Frage:
Will der Staat Kriminelle schützen? Schutz vor kriminellen Tierschützern oder Schutz Krimineller vor Tierschützern? 

Der Beitrag von Prof. Dr. Jens Bülte, Mannheim beginnt mit der verlogenen GroKo-Vereinbarung im Koalitionsvertrag:
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 07.02.2018 enthält einen Abschnitt »Tierschutz, Tierwohllabel und Nutztierhaltung – Deutschland soll beim Tierschutz eine Spitzenposition einnehmen«. Dort (S. 87) heißt es: »Wir wollen Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand effektiv ahnden«. Dieser Satz lässt aufhorchen. Sind solche Einbrüche nicht bereits als Hausfriedensbruch strafbar? Besteht hier tatsächlich strafrechtlicher Nachholbedarf? Und was hat das mit Tierschutz zu tun?

Angepasst und ohne Charakter ist auch hier die SPD mit von der Partie, in dem sie mitträgt, »Wir wollen Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand effektiv ahnden«. Das fällt eindeutig in das Ressort der Justizministerin Katarina Barley.

Mit dem Vortrag von Professor Jens Bülte kommt Klarheit in die verwässerte Tierschutzsuppe der GroKo. 

Zur aktuellen Situation:

Urteil: Filmen in Ställen ist grundsätzlich legal

Alle drei Instanzen haben Tierschützer freigesprochen, die heimlich in Ställen gefilmt haben, um Tierquälerei und Behördenversagen aufzudecken.

 

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