Update vom 06.01.2021
Nachdem das Londoner Gericht zunächst die Auslieferung von Julian Assange an die USA verhindert hat, weil die Gefahr bestünde und nicht auszuschließen sei, dass sich Assange in einem US-Hochsicherheitsgefängnis das Leben nehmen könnte, bekommt dieses Urteil ein ganz anderes Gesicht.
Eine Leserzuschrift in einem deutschen Wochenmagazin beschreibt die Ablehnung einer Kaution und die Nichtfreilassung des weiter inhaftierten Assanges mit folgenden Worten:
“Schande über GB! Vanessa Baraitser ist leider eine Richterin, die der sehr zweifelhaften und überaus befangenen Lady Arbuthnot unterstellt ist, die allein durch ihren Ehemann den Geheimdiensten und dem Militär stark verbunden ist und die beiden bilden eine eiserne Allianz, die leider wenig noch mit freier Justiz und viel mehr mit Vorverurteilung und politischer Einflussnahme zu tun haben. Dass Großbritannien nun raus ist aus der EU hat leider für Assange auch die Konsequenz, dass die britische Justiz nun in ihrer politischen Verflechtung der Johnson Regierung mit den USA wenig auf die Grundrechte von Assange geben, dafür umso mehr für die Linientreue mit dem Bündnispartner USA. Die Abwendung der Auslieferung ist eine zeitlich begrenzte Atempause. Die Ablehnung der Freilassung auf Kaution ein erneutes Tribut in Richtung Washington. Wie gesagt: eine Schande für die britische Demokratie. Eine Schande für die “westliche Welt” ..”
NETZPOLITIK.ORG beschreibt sich selbst so: “Wir verstehen uns als journalistisches Angebot, sind jedoch nicht neutral. Unsere Haltung ist: Wir engagieren uns für digitale Freiheitsrechte und ihre politische Umsetzung.”
Unter anderem heißt es zum Fall des britschen Urteils über Julian Assange:
“Man darf auch gespannt darauf sein, ob der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine drohende 175-jährige Freiheitsstrafe für Assange wegen der Veröffentlichung von Informationen, die jedenfalls zum Teil auch Kriegsverbrechen und Vorwürfe von Kriegsverbrechen enthielten, für vereinbar mit europäischen rechtsstaatlichen Prinzipien hält. Sagen wir es andersherum: Es wäre ein Skandal, wenn er dies täte.”
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wäre also Instanz, die ein menschliches Urteil fällen könnte.
Inwieweit ein oberstes Britisches Gericht sich diesem Urteil beugen würde, muss man angesichts des Brexit und somit der unsicheren europäischen Gegebenheiten abwarten. Der zusätzlich bereits oben im Update verlinkte Artikel auf NETZPOLITIK.ORG zeigt die möglichen Optionen auf.
Auf den kommenden neuen US-Präsidenten setze ich persönlich keine großen Hoffnungen auf eine gute Zukunft für Assange. Wir werden es erleben!
ENDE DES UPDATES
Londoner Gericht entschied: Julian Assange soll nicht an die USA ausgeliefert werden
Lesen Sie hier den Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ NET)
von heute, 04.01.2021, 13.26 Uhr.
Letzter Beitrag in diesem Blog vom 21. Februar 2020 hier.