Eine Klatsche für den Verbandsbürgermeister

Verwaltungsgericht Trier sagt wo es lang geht!

Zum Fall der Oberbilliger Bürgerin Marion Palm-Stalp, die, fast völlig erblindet, den Kampf gegen die Verbandsgemeindeverwaltung Konz, die Kreisverwaltung Trier-Saarburg und den Landesbetrieb Mobilität (LBM) als Träger der Straßenbaulast ausfechten muss. Das Verwaltungsgericht Trier hat am 8. Juni 2017 geschrieben, was Recht ist.

Ortsmitte Oberbillig – Hier mutet man den Bürgerinnen und Bürgern eine Überquerungshilfe zu, bei der auch ein(e) Blinde(r) gefahrlos die stark befahrene Bundesstraße 419 überqueren soll. Das Verwaltungsgericht Trier hat nun den Verantwortlichen für die sichere Straßenquerung vorgegeben, wie das nach Recht und Ordnung zu geschehen hat. Mit einer Fußgängerampel! Für die nicht betroffenen Straßenverwalter die billigste Lösung.

Worum geht es?
Frau Marion Palm-Stalp, aber nicht nur sie, sondern alle Oberbilliger Bürgerinnen und Bürger, sind in die Situation gezwungen, beim normalen unabdingbaren Austausch im Dorfleben zwischen Ober- und Unterdorf zu verkehren. Die parallel zur tieferliegenden Bahnlinie verlaufende Bundesstraße 419 zerschneidet unabdingbar die sehr lebenswerte Moselgemeinde brutal in zwei Hälften.

Frau Palm-Stalp und MitstreiterInnen kämpfen seit Jahren für den Bau einer Fußgängerampel (fachlich: Fußgängerlichtsignalanlage), an Stelle der vorhandenen und insbesondere für eine blinde Person unsicheren Überquerungshilfe für Fußgänger. Bei über 6.000 täglich vorbeirauschenden Kraftfahrzeugen eine unübersehbare Gefahrenquelle; zu dem diese auch noch die einzige Verbindung zwischen Ober- und Unterdorf bildet.

Der Trierische Volksfreund hat in dieser Sache bereits am 11.08.2014 und auch später einen Standpunkt mit der eindeutigen Feststellung aufgezeigt : “Marion Palm-Stalp muss jeden Tag die Bundesstraße B 419 überqueren, um ihre Tochter in den Kindergarten zu bringen. Was für Nichtbehinderte schon fast unmöglich ist, da die Strecke von Tausenden Luxemburg-Pendlern benutzt wird, ist für die 44-Jährige lebensgefährlich. Sie ist fast blind. Doch die Behörden weigern sich, eine Ampel zu errichten.”

Schon fast als Prinzipienfrage muss man deshalb die Weigerung ansehen, statt einer Fußgängerampel als Mindestanforderung für eben die erblindete Frau Palm-Stalp, alle erdenklichen Ersatzmaßnahmen vorzuschlagen und zum Teil schon umzusetzen, mit dem Ziel, Recht zu behalten und als sachverständig zu gelten.

Den Vorwurf der Selbstgefälligkeit und Besserwisserei müssen sich nun alle gefallen lassen, an erster Stelle jedoch der Konzer Verbandsbürgermeister Dr. Frieden. Er und etliche Andere maßen sich an, trotz Vorliegen eindeutiger einschlägiger gesetzlicher Vorgaben, Abwägungen in der Sache vorzunehmen, die ihnen in diesem Falle nicht zustehen.

Das Trierer Verwaltungsgericht hat nun auf Grund einer Klage von Frau Palm-Stalp, den besserwissenden “Verwaltungsverwaltern” die durchschlagenden gesetzlichen Bestimmungen vorgeführt, die dazu führen, dass der beklagte Verbandsbürgermeister und alle seine Mitstreiter auf den Boden von Fakten herunter geholt werden und nicht Meinungen als Recht ansehen dürfen.

Wieder mal eine “Meisterleistung” des noch amtierenden Konzer Verbandsbürgermeisters.
Wie schon ähnlich an anderer Stelle http://www.von-links-gedacht.de/index.php/kiosk-soll-konzer-hallenbad-retten/ festgestellt: Statt im Sinne seiner Bürgerinnen und Bürger in der VG Konz zu handeln, wird selbstherrlich beurteilt und als richtig befunden; auch wenn es noch so daneben liegt: Er selbst rettet sich nach Mainz, als künftiger Direktor des rheinland-pfälzischen Gemeinde- und Städtebundes in Nachfolge seines Vorgängers als Verbandsbürgermeister, Winfried Manns. Ist mir egal was danach kommt, scheint offenbar sein Motto zu sein. Wahrlich, es wird Zeit für neuen frischen Wind in der VG Konz.

 

Dieser Beitrag wurde unter Aus der Verbandsgemeinde veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.