Die SPD nach dem Verfassungsgerichtsurteil zu Hartz IV

Man wusste es ja: SPD war immer schon für einen Sozialstaat auf Augenhöhe

Die Partei entdeckt ihre sozialdemokratische Seele neu; man darf sich auch fragen, weshalb Parteispitze und Bundestagsfraktion sich erst jetzt daran erinnern, was man 2005 angestellt hat. Wo waren die sozialdemokratischen Partei-Juristen damals?
Die Richter des Verfassungsgerichtes stimmten jetzt für den Erhalt des Sozialstaates auf Augenhöhe.

Mit salbungsvollen Worten zeigt Hubertus Heil tiefes Verständnis, dass nun endlich die Weichen für den anständigen Umgang mit den von der Wucht der Hartz-IV geschlagenen Menschen gemildert ist. Das Statement des Ministers auf Phoenix noch einmal  – hier –

Im Brustton der Überzeugung, man darf es schon als Ironie empfinden, wenn der Arbeits- und Sozialminister jetzt so tut, als sei Hartz IV vom Himmel gefallen. Statt in Demut über die Sünden nachzudenken, erscheint das Urteil im ARD-Video mit Hubertus Heil als eine Sache, die man immer schon wusste.

Wir wussten ja von nichts! So könnte man auch die Pressemitteilung der der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag interpretieren. Man behauptet aber, es war immer schon die Haltung der SPD. Das klingt wie Hohn, sind doch die vergangenen 15 Jahre Sozialdemokratie bis heute das Wundfieber der Partei. Heilung wird, wenn überhaupt noch möglich, nur in einer langen und zähen Gesundungskur gelingen. Sage jetzt niemand, das ist alles lange her; wir wussten es wirklich nicht. Beteiligte an der Agenda 2010 und den resultierenden Hartz-Gesetzen drängen schon wieder in den SPD-Parteivorsitz.
Parteimitglieder und früher mal SPD-gesonnene Wählerinnen und Wähler werden genau hinsehen.

Lesen Sie hier den übertragenen Text der Pressemitteilung der Bundestagsfraktion; er erreichte mich heute per E-Mail. Die Verlautbarung zum Hartz IV-Urteil:


Presse

Nr. 393/2019 – 06.11.2019
Arbeitsgruppe: Arbeit und Soziales

Für einen Sozialstaat auf Augenhöhe
Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin;
Dagmar Schmidt, zuständige Berichterstatterin:

Sinnlose, unwürdige und besonders harte Sanktionen in der Grundsicherung sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das urteilte gestern das Bundesverfassungsgericht und
unterstützt damit die Haltung der SPD. 
„Jeder und jede hat das Recht, auf Augenhöhe und mit Respekt behandelt zu werden. Das gilt auch und ganz besonders für die Menschen, die auf staatliche Hilfen angewiesen sind. Die Haltung der SPD ist deshalb schon lange klar: Vorrangiges Ziel ist, Menschen in Arbeit zu bringen.
Dabei müssen wir aber auf Unterstützung und Ermutigung setzen, nicht auf Bevormundung und unsinnige Strafen. Niemand soll befürchten müssen, in die Obdachlosigkeit sanktioniert zu werden.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßen wir, denn es schafft Rechtssicherheit:
Mitwirkungspflichten dürfen verlangt werden – aber sie müssen verhältnismäßig sein. Wenn Pflichten zur Mitwirkung verletzt werden, dürfen die Leistungen höchstens um 30 Prozent gekürzt werden. In Härtefällen muss es den Jobcentern auch möglich sein, von einer Sanktion abzusehen. Außerdem muss jeder und jede die Möglichkeit haben, seine Mitwirkungspflicht nachträglich zu erfüllen, sodass Sanktionen dann wieder zurückgenommen werden können.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat gestern angekündigt, schon im Januar einen
Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das Urteil umgesetzt wird. Das Gesetz wird dazu beitragen, unser Sozialsystem weiter zu verbessern – hin zu einem partnerschaftlichen Sozialstaat auf Augenhöhe. Denn wir wollen, dass die Menschen sich in jeder Lebensphase darauf verlassen können, dass sie Unterstützung bekommen, wenn sie sie brauchen – und dabei auch mit Respekt behandelt werden.“

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Der Bundesparteitag der SPD am 6. Dezember 2019 wird die sogenannte Nagelprobe werden; nicht nur bei der Vorsitzendenwahl.

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