Deutsche Kriegstauglichkeit

Soll die restgebliebene pazifistische Kultur der deutschen Gesellschaft rückabgewickelt werden?

Alexander S. Neu ist Autor einiger Beiträge bei den NachDenkSeiten (NDS), die aufgrund der wahrheitlichen aktuellen Inhalte allesamt sehr hohe Leseempfehlungen verdienen. Sein NDS-Beitrag vom 28.12.2024 – „Deutsche Kriegstauglichkeit – Eine Betrachtung aus sicherheitspolitischer und verfassungsrechtlicher Perspektive“ – befasst sich mit der unsäglich leichtfertigen Begrifflichkeit „Kriegstauglichkeit“.

Alexander S. Neu.
Bild: Wikipedia

Kurzgefasst ersetzt er den Inhalt mit einem Satz: „Was aber nicht minder schwer wiegt, ist die weitgehend ausbleibende gesellschaftliche, politische und mediale Reaktion auf eine derartige Aussage.“
Und Weiter: Wie kann es sein, dass so eine Formulierung überhaupt aus dem Munde eines deutschen Regierungspolitikers, genauer gesagt der politischen Führung des BMVg, unwidersprochen bleibt – und dies angesichts der deutschen Geschichte?

Seit dem Tag, als Boris Pistorius, früherer Oberbürgermeister von Osnabrück, danach Minister für Inneres und Sport des Landes Niedersachsen und am 19. Januar 2023 zum Bundesminister der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland avancierte und zu meinem Entsetzen zum beliebtesten Politiker Deutschlands aufstieg, war das für mich ein weiterer Grund, meine bisherige politische Heimat zu hinterfragen.

In einer Regierungsbefragung im Bundestag am 5. Juni 2024, betonte der nassforsche Verteidigungsminister, dass die Ukraine deshalb weiterhin unterstützt werden müsse, weil ein Einbruch unserer Unterstützung fatale Folgen hätte. Die Lieferung etwa des Patriot-Flugabwehrraketensystems leiste wichtige Beiträge: „Jeder Euro zählt.“ Ein russischer Sieg käme teurer am Ende als die Unterstützung für die Ukraine heute.
„Wir müssen bis 2029 kriegstüchtig sein“, so der Minister. „Wir müssen Abschreckung leisten, um zu verhindern, dass es zum Äußersten kommt.“

Den NDS-Beitrag hier lesen:

Deutsche Kriegstauglichkeit – Eine Betrachtung aus sicherheitspolitischer und verfassungsrechtlicher Perspektive

Das Fazit des Artikels:
„Der Zwei-plus-Vier-Vertrag fügt sich in die Friedensverpflichtung des Grundgesetzes nahtlos ein. Die Formulierung, „dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird“, kontrastiert absolut und unmissverständlich mit der geforderten Kriegstüchtigkeit B. Pistorius‘.
Angesichts der fehlenden diplomatischen Initiativen Deutschlands zur Einhegung des Krieges in und um die Ukraine in Kombination mit Waffenlieferungen an die Ukraine und der geforderten Kriegstüchtigkeiten wäre der aktuelle Versuch, eine Zwei-plus-Vier-Vertrags- und verfassungskonforme Außen- und Sicherheitspolitik herbeizubegründen, eine interessante Herausforderung.“


Das Résumé:
Ein überaus starker Anstoß zum Nachdenken mit der Folge der Nachdenklichkeit.

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Eine Antwort zu Deutsche Kriegstauglichkeit

  1. Richard sagt:

    Ich möchte zu diesem Thema die Artikel des Friedensforschers Franz Jedlicka empfehlen, der nachgewiesen hat, dass Kriege im 21. Jahrhundert nur mehr von Ländern gestartet (es geht nicht um Verteidigungskriege) werden, in denen bereits vorher eine hohe Kultur der Gewalt geherrscht hat, die man an der Gesetzgebung des betreffenden Landes identifizieren kann: sie erlauben noch Gewalt in der Kindererziehung, Gewalt gegen Frauen … oft auch noch die Todesstrafe und die Folter. Wer Weltfrieden will, muss sich also z.B. für ein weltweites Verbot der Prügelstrafe in der Kindererziehung einsetzen (derzeit in nur einem Drittel der Länder weltweit verboten).

    MfG Richard

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