“Stunde der Wahrheit zum Thema Schwimmbad?” Ist die Hallenbadsanierung ein Schreckgespenst für den Konzer Verbandsbürgermeister?

“Rat entscheidet sich für günstigste Badvariante”

das schrieb der Trierische Volksfreund in einer Kurzmeldung am 28. Juni 2012.
Zunächst etwas irreführend, dann doch korrekter heißt es dann erklärend:
Die Verwaltung legt die Pläne nun der Landesregierung zur Prüfung der Förderfähigkeit vor, bevor wieder der VG-Rat entscheidet.“

Also doch noch keine Entscheidung im Konzer VG-Rat?
Was geschieht also mit dem Konzer Hallenbad, wenn die erhofften Zuschüsse des Landes und des Kreises nicht wie kalkuliert ausfallen. Abriss, Ende, Aus?

In der Sitzung am 27.06.2012 brachte es SPD-Fraktionsvorsitzender Lothar Rommelfanger mit dem Schlüsselsatz auf den Punkt:
Wir sind uneingeschränkt für ein Schwimmbad – aber solange wir nicht wissen, ob eine Sanierung günstiger und vom Angebot attraktiver ist, können wir einer Abriss- und Neubauplanung nicht zustimmen.“
(Den gesamten Wortlaut der Stellungnahme können Sie am Ende dieses Berichtes nachlesen)

Das Schul- und Sportzentrum Konz, eine hochwertige Komposition, wie man sie selten antrifft. Schulen, Sportplätze, Sporthallen, Hallen- und Freibad, alles in nächster Nähe. Das Streitthema Hallenbad (weiße Fläche oben links im Bild) wäre keines, wenn die Verantwortlichen bereits 2008  in weniger Selbstherrlichkeit dem SPD-Vorschlag gefolgt wären, die funktionale Sanierung als Option für den Erhalt des Bades anzunehmen. Die fixe Idee vom Abriss und Neubau des Bades entstand bereits, wie bekannt, in den Köpfen früherer Verbandsbürgermeister. Die bekannten Mehrheiten im Konzer Verbandsgemeinderat schlossen die Alternative “Sanierung” von Anfang an aus.

Eigentlich wäre nichts mehr hinzuzufügen, wenn dem bereits mehrfach verschobenen und jetzt von der aus CDU, FDP, Grünen und Teilen der FWG bestehenden Ratsmehrheit abgelehnten SPD-Antrag, der ein neutrales Gutachten zur funktionalen Sanierung zum Ziel hatte, gefolgt worden wäre.

Fürchten die Neubauprotagonisten ein Gutachten?

Schon anlässlich des 2008 gefassten Grundsatzbeschlusses zum umstrittenen Neubauprojekt im VG-Rat, ist seitens der SPD-Fraktion angesichts der zu erwartetenden Kosten bereits auf die mögliche Sanierung des bestehenden Bades hingewiesen worden. Deshalb klingt es heutzutage wie Hohn, wenn aus der Ecke der Neubaubefürworter die Bemerkung fällt, die SPD sei zu spät an mit ihrem Ansinnen.

Sonderbar war auch, dass auf nachdrückliches Betreiben des VG-Bürgermeisters und seines 1. Beigeordneten der bereits im März 2012 gestellte Antrag der SPD abgesetzt werden sollte. Dass man dann am Sitzungstag dem SPD-Fraktionsvorsitzenden dann auch noch ein seit Wochen angekündigtes Schreiben mit der Bezeichnung Gutachten zukommen ließ, soll hier nicht dem Verfasser dieses Schreibens angelastet werden, denn es war kein Gutachten.

Ziel dieser Bemühungen war es offenbar wiederum, die SPD im Vorfeld der Sitzung zu veranlassen, den offensichtlich unangenehmen Antrag für ein Sanierungsgutachten aus der Welt zu schaffen.

Verständlich aber nicht richtig ist, dass die CDU-Fraktion in bedingungsloser Treue und kritiklos zu den Neubauvorstellungen ihrer Vorbeter steht. Kritiklos insbesondere deshalb, weil sie ausschließlich den hirngespinstigen Vorstellungen folgt, die ihr stellvertretender Fraktionsvorsitzender Hans Walter Schmitt in vollständiger Ahnungslosigkeit zum Besten gab, dass die Sanierung 6,5 Millionen kosten würde und deshalb von der CDU-Fraktion abgelehnt werden müsse. Wie Schmitt zu dieser Zahl kommt, weiß sicherlich nur er selbst.

Angesichts der Phantasiezahl von 6,5 Millionen Euro Sanierungskosten müssten die Mitglieder der SPD-Fraktion allesamt mit dem sogenannten Klammersack gepudert sein, wenn sie weiterhin auf einer Sanierung bestünden, wenn für angebliche 7 Millionen Euro ein Neubau realisierbar wäre.

Die „günstigste Badvariante“ und was dahinter steckt

Günstig bedeutet hier zunächst, dass so lange an der Planung gekappt und gefeilt wurde, bis man von über 12 Millionen bei sieben Millionen Euro angelangt war. Das Planungsergebnis gleicht deshalb auch eher einem besseren Hotelswimmingpool als einem universell benutzbarem öffentlichen Sport- und Schulbad.

Wer die Abläufe von öffentlichen Bauvorhaben bezüglich der Kostenentwicklung kennt, weiß, dass es sich bei den runter gerechneten 7 Millionen Euro um einen Finanzierungsansatz handelt, der sich bis zur eventuellen Fertigstellung des Objektes auf letztendlich „unvermeidliche“ und „unabdingbare“ 9 bis 10 Millionen Euro ausweitet. Nachtragshaushalte und Mehrheiten im Rat sorgen dann aus der Not heraus für die Ausfinanzierung; das auch in Zeiten der Doppik.

Das nach Kündigung des ersten Planungsbüros zuletzt beauftragte Planungsunternehmen stellte in jeweils nach unten (passend?) korrigierten Planungen und Kostenschätzungen (von über 12 auf 7 Millionen Euro) eine Neubauvariante vor, die nun nach Mainz gesandt werden soll, um den Landeszuschuss  ausfindig zu machen.
Wir werden sehen, was das Land zu einem Hallenbad, das nicht einmal die  Leistungsmerkmals des vorhandenen sanierungsbedürftigen Bades bieten würde, angesichts der allgemeinen Schuldenproblematik  zu sagen hat.

Nach der Devise: „Stetes Tropfen höhlt den Stein“, gelang es den Neubauprotagonisten dennoch, die Ratsmehrheit für das Billig-Schwimmbadmodell zu begeistern.

Am Ende wird der Landesregierung in Mainz die Schuld zugeschoben

Die durchsichtige Strategie der CDU- und FDP-Fraktion, im Falle einer nicht zufriedenstellenden Bezuschussung durch das Land, den Schwarzen Peter für das von wenig Verantwortungsbewusstsein geprägte Handeln nach Mainz zu schieben, ist angesichts bereits erfolgter Andeutungen zu erwarten.

FWG will ganz auf Bad verzichten

Dr. Müller-Greis, Fraktionsvorsitzender der FWG, verlas in der Sitzung seinen von der Mehrheit abweichenden Standpunkt zu den Folgekosten, die der Abriss- und Neubau des Bades für die Gemeinden nach sich ziehen würde. Seine nicht ganz von der Hand zu weisenden Argumente, letztlich aus Kostengründen ganz auf ein Hallenbad in Konz zu verzichten, fanden sogar bei seiner FWG-Fraktion nur geringen Anklang. Seine eher als Plattitüden zu bezeichnenden Schlussfolgerungen gegen ein Gutachten und gegebenenfalls folgernd eine sinnvolle funktionale Sanierung des vorhandenen Bades, muss er ehrlicherweise wohl für sich selbst begründen. Seine Verneinung der Notwendigkeit eines Ganzjahresbades in Konz richtet sich gegen alle Gruppen der Bevölkerung; ganz im Gegensatz zu den Ausführungen des SPD-Fraktionsvorsitzenden:
„Wir brauchen ein Schwimmbad, weil wir die Bedeutung und Wichtigkeit des Schul- und Vereinssport zweifelsfrei erkennen und uns dieser Verantwortung stellen müssen. Desweiteren ist ein funktionales Schwimmbad ein wichtiger Baustein der sozialen Daseinsfürsorge für die Bürger aller Altersklassen, vom Kind bis zum sportlichen Rentner.“  

 SPD-Fraktion hat es ausgerechnet

Die vom FWG-Fraktionsvorsitzenden eingebrachten Betrachtungen der Folgekosten sind nachvollziehbar; kamen aber zu spät.
Für die SPD-Fraktion war es schon Monate früher geradezu der wichtigste Argumentationsgrund, die Diskussion auf eine funktionale Sanierung des vorhandenen Hallenbades zu lenken.

Bereits im Februar dieses Jahres hatte SPD-Fraktionsvorsitzender Rommelfanger die Rechnung aufgemacht und dargelegt, dass die Gemeinden die Folgelasten der Abriss- und Neubaupläne der Verwaltungsspitze in nicht zumutbarer Größenordnung werden tragen müssen.

Mehr als erstaunlich ist deshalb auch das Stillhalten der CDU-Ortsbürgermeister in der Verbandsgemeinde; bei der Stadt Konz steht hier VG- und Stadtbürgermeister Dr. Frieden in der Verantwortung. Gleichgültigkeit oder Nibelungentreue zu den Vorbetern dürften das Stillhalten begründen.

Abzüglich der bisher bereits aufkommenden jährlichen Deckungsbeiträge von ca. 450.000 Euro für das vorhandene Hallen- und Freibad, würden sich diese Zahlen nach Abriss und Neubau des Hallenbades nun wegen der Investitionskosten auf 1,0 bis 1,2 Millionen Euro jährlich erhöhen.

Um die Rechnung nun ehrlich zu machen, müssen korrekterweise auch die  weitaus geringeren Kosten für eine nachhaltige funktionale Sanierung von bis zu 2,5 Millionen Euro bei der Neubemessung der Gemeindeumlage berücksichtigt werden. Auf Grund eigener Recherchen der SPD-Fraktion bei Fachunternehmen der Schwimmbadtechnik ist eine funktionale Sanierung, das heißt, die Herstellung der vollen Funktionsfähigkeit des bestehenden Bades mit ca. 2,5 bis 3 Millionen Euro machbar. Inwieweit diese Zahlen belastbar sind, sollte das von der SPD-Fraktion beantragte Gutachten erbringen. Man muss hierbei in Erinnerung rufen, dass das Bad im September 2010 wegen notwendiger Instandsetzungsmaßnahmen in Höhe von 166.000 Euro geschlossen wurde. Man wolle ja sowieso ein neues bauen, hieß es damals. Dem zu befürwortenden  Einsatz eines kostenreduzierenden Blockheizkraftwerkes (BHKW) steht auch bei der Sanierung nichts entgegen.

 Wortlaut der Stellungnahme des SPD-Fraktionsvorsitzenden in der Sitzung des VG-Rates am 27.06.2012

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen.

Die SPD Fraktion ist nach wie vor der Auffassung, dass wir für die Stadt und Verbandsgemeinde Konz ein Schwimmbad brauchen.
Wir brauchen ein Schwimmbad, weil wir die Bedeutung und Wichtigkeit des Schul- und Vereinssports zweifelsfrei erkennen und uns dieser Verantwortung stellen müssen. Desweiteren ist ein Schwimmbad ein wichtiger Baustein der sozialen Daseinsfürsorge für die Bürger aller Altersklassen, vom Kind bis zum sportlichen Rentner.

Wir sagen aber auch, wir brauchen ein Schwimmbad, welches für unsere Kommunen bezahlbar ist. Deshalb halten wir unseren Antrag, ein unabhängiges Gutachten zur Sanierung des „Hallen- und Freibades“ in Auftrag zu geben, aufrecht.

Nur dann können wir ehrliche Vergleiche zwischen denkbaren Möglichkeiten anstellen.

Alle bisher vom Planer und uns diskutierten Varianten würden die Gemeinden weit über das Maß hinaus finanziell überfordern. Die Vg.- Umlage würde bis zu 10 % ansteigen, was gleichzeitig bedeuten würde, dass die Gemeinden faktisch handlungsunfähig wären. Es würde fast zwangsläufig zu Kürzungen in den verschiedensten Bereichen führen. Auf diese Vorschläge bin ich heute schon gespannt. Wollen wir in Zukunft weniger Geld für eine gute Sozial- und Bildungspolitik ausgeben, oder sparen wir dann lieber im Bereich der Feuerwehren, der Tourismusförderung bis hin zu notwendigen Straßenunterhaltungsarbeiten.

Sparen sollen doch alle: Bund, Länder und Gemeinden. Bei unserem so teuren und zweifelsfrei wichtigem Schwimmbadprojekt, übrigens das kostspieligste was je im Vg-rat beraten wurde, sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, wie wir eine kostengünstige und für alle Beteiligten vertretbare Lösung herbei führen können.

Daher ist es keine blauäugige Forderung der SPD-Fraktion, ein  neutrales Gutachten zur Sanierung des Bades zu beantragen; im Gegenteil, unser Antrag zeugt von einem verantwortungsvollen Umgang mit den Gemeindefinanzen. Damit tragen wir nicht nur Verantwortung für die zukünftige Generation, sondern auch für unsere mittelständischen Betriebe, die auch auf Aufträge der öffentlichen Hand angewiesen sind.

Deshalb sollte uns bewusst sein: Durch das Neubauprojekt und dessen finanziellen Folgen würden wir in Zukunft wesentlich weniger andere ebenso wichtige Investitionen tätigen können.

Wir sind überzeugt davon, dass mit einer funktionalen Sanierung und technischen Anpassung der Wassertechnik und der Lüftung- und Klimatechnik eine baldige Nutzung des Hallenbades auf viele Jahre hinaus möglich wäre.

Es stellt sich in diesem Zusammenhang überhaupt die Frage, welche Kostengrößen eine neutrale gutachterliche Beurteilung des bestehenden Hallenbades aufzeigen würde und inwieweit das Gremium hiervon überhaupt Vorstellungen besitzt. Die Variante A1 mit 7,5 Millionen Euro ist vom Angebot der Nutzung weit weniger als das, was wir bisher hatten. Wir hätten lediglich ein großzügiges „Hotel-Hallenbad“. Es würde sich die Frage der Akzeptanz durch die  potenziellen Besuchergruppen stellen, was  für die zu erwarteten Betriebskosten von größter Wichtigkeit wäre.

Allein die Tatsache, keinen 4 m tiefen Wasserbereich mehr anbieten zu können, macht das geplante Bad z.B. für die unabdingbare Tauch-Ausbildung des DLRG ungeeignet.

Ich fasse nochmals zusammen:

Wir sind uneingeschränkt für ein Schwimmbad – aber solange wir nicht wissen, ob eine Sanierung günstiger und vom Angebot attraktiver ist, können wir der Vorlage einer Abriss – und Neubauplanung nicht zustimmen.

 

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